Neue Lohnuntergrenze ab dem 1. November 2024
Ab dem 1. November 2024 gibt es für die Zeitarbeitsbranche in Deutschland eine wichtige Änderung: Eine neue Lohnuntergrenze tritt in Kraft, die den Mindestlohn für Zeitarbeitnehmende auf 14 € pro Stunde festlegt – und damit gut über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 12,41 € liegt.
Warum diese Regelung wichtig ist
Zeitarbeit hat oft einen schwierigen Ruf, vor allem was faire Entlohnung und Arbeitsbedingungen angeht. Mit der neuen Lohnuntergrenze wird aber ein klares Zeichen gesetzt: Die Zeitarbeitsbranche verpflichtet sich zu fairen Löhnen, die den Arbeitsaufwand und die Qualifikationen der Zeitarbeitnehmenden angemessen würdigen. Damit kann man nicht nur mehr Transparenz schaffen, sondern auch das Vertrauen in die Zeitarbeit stärken.
Die neue Regelung gilt flächendeckend – also unabhängig davon, in welchem Bundesland oder in welchem Bereich Zeitarbeitnehmende eingesetzt sind. Sie läuft vorerst bis zum 30. September 2025 und schafft für diesen Zeitraum eine verlässliche Basis für faire Löhne.
Was bedeutet das für Zeitarbeitnehmende?
Ein Plus von über 1,50 € pro Stunde im Vergleich zum gesetzlichen Mindestlohn klingt auf den ersten Blick vielleicht nicht riesig, macht aber im Monat eine echte Differenz. Ein Beispiel: Bei einer 40-Stunden-Woche kommt da schon ein spürbarer Unterschied im Portemonnaie zusammen. Besonders für Menschen, die auf Zeitarbeit angewiesen sind, ist das eine echte Verbesserung und ein Schritt zu mehr finanzieller Sicherheit.
Zusätzlich profitieren Zeitarbeitnehmende von verschiedenen Branchenzuschlägen, die abhängig von der Einsatzdauer und der Branche, in der sie tätig sind, erheblich höher ausfallen können. Diese Zuschläge führen dazu, dass der Verdienst für viele Zeitarbeitnehmende deutlich über der Lohnuntergrenze liegt und eine attraktive Vergütung garantiert. Gerade bei PerSe-Partner, wo faire Löhne schon immer Priorität hatten, wird dieser Schritt die bereits bestehenden Maßnahmen zur gerechten Bezahlung weiter unterstützen.
Warum diese Lohnuntergrenze positiv für Unternehmen sein kann
Die höhere Lohnuntergrenze hat nicht nur Vorteile für die Arbeitnehmenden, sondern bietet auch für Unternehmen interessante Anreize. Zum einen verbessert sie das Image der Zeitarbeitsbranche, die sich oft gegen Vorurteile stemmen muss. Zum anderen hilft sie den Betrieben, qualifizierte und motivierte Mitarbeitende zu gewinnen und zu halten – ein echter Wettbewerbsvorteil in Zeiten des Fachkräftemangels.
Die Regelung zeigt auch, dass die Branche aktiv Schritte geht, um ein attraktiver Arbeitgeber zu sein, der die Bedürfnisse und die Wertschätzung der eigenen Mitarbeitenden ernst nimmt. Das schafft Vertrauen – auf beiden Seiten.
Fazit
Mit der neuen Lohnuntergrenze wird Zeitarbeit in Deutschland fairer und transparenter. Zeitarbeitnehmende bekommen mehr Planungssicherheit und finanzielle Anerkennung, und Unternehmen profitieren von einer stärkeren Arbeitgebermarke. Besonders in Verbindung mit den zusätzlichen Branchenzuschlägen ergibt sich für viele Zeitarbeitnehmende eine noch attraktivere Vergütung. Bei PerSe-Partner stehen faire Löhne und der respektvolle Umgang mit den Mitarbeitenden schon immer im Fokus, was diese positive Entwicklung weiter untermauert.
Bis Ende September 2025 bleibt diese Lohnuntergrenze in Kraft – ein gutes Beispiel dafür, wie faire Regelungen in der Arbeitswelt für alle Beteiligten Vorteile bringen können. Bleibt abzuwarten, ob diese Regelung vielleicht ein Vorgeschmack auf weitere positive Entwicklungen in der Arbeitswelt ist – und ob es nicht ein erster Schritt für eine generelle Erhöhung des Mindestlohns in anderen Branchen sein könnte.
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